Hausrat-/Glasversicherung
HAUSRATVERSICHERUNG | Basis | Kompakt | Komfort |
Mitversicherung von technischen, optischen und akustischen Anlagen zur Sicherung der Wohnung (Klausel) | versichert | nicht | 1% |
Kühl- und Gefriergut (Klausel) | versichert | nicht | 250 € |
Ersatz der Sachverständigenkos- | versichert | nicht | versichert |
Rückreise aus dem Urlaub (Klausel) | versichert | nicht | 5% |
Telefonmissbrauch nach | nicht | nicht | 250 € |
Scheck- und Kreditkartenmiss- | nicht | nicht | 100 € |
Wasserverlust infolge Rohr- | nicht | 500 € | 1.000 € |
Ersatz versicherter Kosten auch über die Vers.-Summe hinaus | 10% | 10% | 30% |
Transport- und Lagerkosten | 100 Tage | 100 Tage | 200 Tage |
Hotelkosten (§2 Nr.1c VHB 2003) Werden ersetzt bis zu einer Dauer von (je Tag mind. 25,-€) | 100 Tage | 100 Tage | 200 Tage |
Bewachungskosten bis 72 Std. | bis 1.000€ | versichert | versichert |
Provisorische Maßnahmen bis | 1.000€ | versichert | versichert |
Fahrzeuganprall | nicht | nicht | nicht |
Erweiterte Deckung für Beraub- | nicht | nicht | nicht |
Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln und -geräten, Wäsche, Kinderwagen u. Rollstühlen auf dem Vers.-Grundstück (Klausel) | nicht | nicht | 1% |
Wasser aus innen liegenden Regenfallrohren (Klausel) | nicht | nicht | versichert |
Sengschäden | nicht | nicht | 1.000 € |
Innere Unruhen | nicht | nicht | versichert |
Keine grobe Fahrlässigkeit bei Schäden bis 4.000,-€ (Klausel) | nicht | nicht | versichert |
Hausrat in Kraftfahrzeugen | nicht | nicht | 1% |
Überspannungsschäden durch Blitz (Klausel 7111) | 5% | 5% | 100% |
Einschluß von Schäden durch Verpuffung (Klausel) | nicht | versichert | versichert |
Einfacher Diebstahl aus Krankenzimmer (Wertsachen gem.§28 Nr.1b-e VHB 2003 sind nicht versich.) (Klausel) | 250 € | 250 € | 250 € |
Schäden durch Implosion | versichert | versichert | versichert |
Aquarien und Wasserbetten | versichert | versichert | versichert |
Beruflicher Auslandsaufenthalt (Klausel) | nicht | nicht | 1 Jahr |
Inhalt von Kundenschließfächern (Klausel) | nicht | 5% | 20% |
Sachen im häuslichen Arbeitszim- | nicht | 10% | 30% |
Die Außenversicherung gilt für einen Zeitraum bis: | 3 Monate | 3 Monate | 6 Monate |
Entschädigungsgrenze für Wertsachen (§ 28 Nr. 2 VHB 2003) | 20% | 20% | 25% |
Entschädigungsgrenze für unverschlo. Urkunden und sonstige Wertpapiere (§28 Nr.3b VHB 2003) | 2.500 € | 5.000 € | 5.000 € |
Schöner wohnen ohne Risiko
Sie haben sich ein Heim geschaffen. Es steckt voll mit persönlichen Dingen, die Sie mit Freude und Liebe zum Detail ausgewählt haben. Viele unterschätzen dabei den Wert ihres mühevoll in Jahren angeschafften Hab und Guts. Umso größer der Schreck, wenn es hier zu Schäden oder Verlust kommt.
Die Erfahrung zeigt: Auch die besten Sicherheitsvorkehrungen helfen nicht gegen alle Risiken. Und Einbrecher sind nicht die einzige Gefahr für Ihren Hausrat. Damit Sie ein Schadenfall an Ihrem Hausstand nicht finanziell aus der Bahn wirft, gibt es Hausratversicherungen.
Was bietet die Hausratversicherung?
Mit einer Hausratversicherung sichern Sie sich gegen alle wesentlichen Risiken ab: vom Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus nach einem Einbruch bis hin zu Schäden durch Leitungswasser, Sturm, Hagel oder Feuer. Auf Wunsch auch Glasbruch und Fahrraddiebstahl.
Nachfolgend sehen Sie die Leistungsmerkmale unserer 3 Deckungskonzepte. Auf der Seite Hausrat All Risk bieten wir Ihnen das Konzept mit dem umfangreichsten Deckungsschutz für den gehobenen Haushalt.
Glasversicherung
Gebäudeverglasung
Versichert sind Glasscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten Dächern, Brüstungen, Duschkabinen und Sonnenkollektoren.
Außerdem sind versichert Glasbausteine und Profilbaugläser sowie Scheiben und Lichtkuppeln aus Kunststoff.
Mobilarverglasung
Versichert sind Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel sowie Glasplatten. Glasscheiben von Öfen, Elektro- und Gasgeräten.
Zusätzlich eingeschlossen sind
Glaskeramikkochfelder, Aquarien und Terrarien, künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Glasspiegel und Glasplatten, synthetisches Glas aus Acryl.
Ebenfalls mitversichert sind Schäden an Mobilarverglasungen durch Brand, Blitz, Explosion. Je Schadenfall sind € 250,-- an Sonderkosten für Gerüste, Kräne und Beseitigung von Hindernissen versichert.
Ausschlüsse
Ausgeschlossen sind optische Gläser, Hohlgläser, Beleuchtungskörper und Handspiegel.

